Als Bewachungsunternehmer schützen Sie Andere - wir schützen Sie!
Unsere maßgeschneiderten Versicherungen für Bewacher
Die SECURTIYRente ist die bAV-Lösung
für Sicherheitsunternehmer!
Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z. B. den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu nehmen.
Jedes Sicherheitsunternehmen, auch kleine und mittelständische, benötigen eine bAV. Die Regelungen hierzu sind durchaus komplex und eine bAV ist ohne rechtliche Beratung (Versorgungsordnung) nicht umsetzbar.
Die Confirmo Assekuranz ist ein Versicherungsmakler und entwickelt seit 1996 bedarfsgerechte Versicherungskonzepte für das gesamte Sicherheits- und Bewachungsgewerbe. Wir betreuen über 850 Bewachungsunternehmen aus Industrie, Mittelstand und Einzelunternehmer. Unsere langjährigen Partner sind zum Beispiel: QVDS, BVMS, BuDEG sowie Partner für Zertifizierungen nach branchenrelevanten Normen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung – rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular!
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Was ist die SECURTIYRente?
Wie sieht eine betriebliche Altersversorgung mit der SECURITYRente aus?
Die SECURITYRente ist ein sehr gutes, innovatives Versorgungskonzept und ein nachhaltiger Grundstein: Durch Mitarbeitermotivation und Minimierung von Haftungsrisiken für den Unternehmer vereint die SECURITYRente alle Vorteile für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie gewinnen einen Mehrwert für Ihr Unternehmen mit einer eigen, gelabelten bAV!
Mitarbeitermotivation:
Versorgungsordnung in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei FISCHERplus zu Sonderkonditionen
Arbeitgeberfinanziert
Arbeitgeberzuschuss-Pflicht 15%
Entgeltumwandlung
Hartz-IV-sicher
individuelle bAV-Infomappe
Minimierung von Haftungsrisiken:
Haftung wegen Gleichbehandlungsgrundsatz (§3 GG und §75 BetrVG)
Erfüllungshaftung (§1 BetrAVG)
Haftung wegen gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach §1 BetrAVG
Haftung wegen fehlender Regelungen bei entgeltfreien Zeiten
Finanzstärke & Sicherheit aus einer Hand
Welche Pluspunkte bietet die SECURITYRente?
Exzellente Finanzstärke
Die hervorragende Finanzstärke der „Security-Rente“ zusammen mit unserem Versicherungspartner wird immer wieder von den führenden Ratingagenturen bestätigt. Diese Ergebnisse sind seit über zehn Jahren durchgängig stark. Es gibt wenige deutsche Unternehmensgruppen, die eine ähnlich gute Finanzstärke aufweisen.
Top-Renditechancen & Garantien
Das Produkt ist geeignet für alle, die die Vorteile der bAV nutzen möchten, keinen Wertverlust hinnehmen wollen und trotzdem von den Aktienmärkten profitieren möchten.
Ertragschancen ohne Verlustrisiko – Wertguthaben kann nicht sinken
100% „Geld-zurück-Garantie“ der Beiträge bei Rentenbeginn
Planungssicherheit durch garantierte Mindestrente und garantierte Kapitalabfindung
Hohe Flexibilität durch Vorziehen und Hinausschieben des Rentenbeginns
Für 2021 wird ein geglätteter Wertzuwachs von 1,70% garantiert.
Auswahl der Versorgungsträger:
Als Partner für den Mittelstand kooperieren wir mit verschiedenen Versorgungsträgern. Unsere Partner durchlaufen einen strengen Auswahlprozess hinsichtlich folgender Kriterien:
Solidität & Finanzkraft
Das Versprechen, eine garantierte Altersversorgung zu leisten ist nur dann werthaltig, wenn der Versorgungsträger eine solide Finanzstärke ausweist
Erfahrung
Wir empfehlen nur Versorgungsträger, welche sich bereits am Markt etabliert und sehr lange bewährt haben.
Produkteigenschaften
Ob Rendite, Garantie oder ein Mix aus beidem: Für jede Anforderung gibt es eine Produktlösung. Neben der Kapitalanlage prüfen wir noch die Transparenz hinsichtlich Kosten und Kapitalanlage, das Volatium®- (Chancen-Risiken-) Profil des Produkts sowie dessen Flexibilität (z. B. eine Marktoption, Rentengarantiemodelle, etc.).
Unser Wissen widmen wir dem Nutzen unserer Kunden und treffen die Auswahl unserer Produkte unabhängig!
Versorgungsordnung über Kanzlei FISCHERplus
Rechtssicher besser vorsorgen
Die Versorgungsordnung ist eine privatrechtliche Vereinbarung (zumeist als Anlage zum Arbeitsvertrag) zwischen Ihnen und Ihren Arbeitnehmer, in der die arbeitsrechtlichen Vorgaben zur betrieblichen Altersversorgung konkretisiert werden.
Das Betriebsrentengesetz und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um bei Ihnen die Haftungsrisiken zu reduzieren. Wenn Sie also nichts regeln, bleibt bei einem Rechtsstreit vieles unklar und könnte zu Ihrem Nachteil entschieden werden.
Vorteile der Versorgungsordnung
Durch die Versorgungsordnung können Sie Ihre Haftungsrisiken im Bereich der betrieblichen Altersversorgung minimieren.
Die Versorgungsordnung enthält Ihre Vorgaben für die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen.
Durch die Einrichtung einer Versorgungsordnung ersparen Sie sich einen „Wildwuchs“ durch Verträge Ihrer Mitarbeiter bei unterschiedlichsten Versicherungsgesellschaften.
Die Versorgungsordnung kann viele Fragen Ihrer Mitarbeiter bereits im Vorfeld beantworten, dass spart Ihnen (oder Ihrer Personalabteilung) eine Menge Zeit.
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So erreichen Sie die Confirmo Assekuranz
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Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen im Feld „Nachricht“ und hinterlassen Sie uns nach Möglichkeit Ihre Telefonnummer!
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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Für wen ist die Versicherung?
Ihr Bewachungsunternehmen (Industrie, Mittelstand oder Einzelunternehmer) steht für höchste Sicherheit und besten Service. Jedoch können Fehler und Unachtsamkeiten im täglichen Geschäftsbetrieb passieren. Ist der Schaden erstmal entstanden, kann das für Sie als Bewachungsunternehmer teuer werden. Im gewerblichen Bereich sind Schadens- und Haftungssummen häufig so hoch, dass sie sogar existenzbedrohend für Ihr Unternehmen werden können.
Sichern Sie Ihr Bewachungsunternehmen gegen diese Forderungen ab.
Die Bewachungshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung gemäß §34a GewO. Unsere Policen liegen deutlich über dem Standard nach der neuen DIN 77200-1. Das passende Deckungskonzept ist kostengünstiger, als Sie denken!
Was ist versichert?
Die Bewachungshaftpflichtversicherung sichert Sie umfangreich bei Ihren Tätigkeiten als Bewacher ab.
Versicherte Tätigkeiten, Gefahren und Schäden (Auszug):
Alarm-, Revier- und Streifendienste
Alarmaufschaltung, Alarmverfolgung und Intervention
Arbeitnehmerüberlassung
Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
Einbau von Alarmanlagen
Bedienung von Sicherheitsschleusen, Begleitung von Transporten,
Betreiben von Notrufzentralen, Brandwache/Schutz, Citystreife,
Detektei, Empfangs-, Interventionen (Aufzugnotruf mit Personenbefreiung), Tor-, Kontroll- und Pförtnerdienste
Erstellung- und Beratung bei Bewachungs- und Sicherheitskonzepten
Garderobendienste
Objekt- und Werkschutz, Personenschutz
Postdienste
Überwachung von Anlagen der Haustechnik
Veranstaltungs- und Messedienst (nicht als Veranstalter), Veranstaltungsschutz, Zutrittskontrolle
Schlüsseldienste
Gebrauch von Schusswaffen
Wachhunde/Dienst-Pferde
Auf Anfrage: Militärische Anlagen, Flughäfen, Atomkraftwerke, maretime Sicherheit
Die Spielarten der Cyberkriminalität sind sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind beliebte Ziele von Hackern, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Der finanziellen Fremd- als auch Eigenschaden kann schnell in die Tausende gehen.
Was ist versichert?
Der Leistungsumfang einer Cyber-Risk-Versicherung erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
Kosten für IT-Forensik
Rechtsberatung
Informationskosten
Kreditüberwachungsdienstleistungen
Kosten für Krisenmanagement und für PR-Beratung
Betriebsunterbrechungsschäden und Vertragsstrafen (PCI)
Lösegeldzahlungen
Wiederherstellungskosten und Sicherheitsverbesserungen
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, , Gesellschafter, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.
Was ist versichert?
Die D&0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.
Mitversichert sind weiter:
Gesellschafter der versicherten Unternehmen und ihre jeweiligen Stellvertrete
Mitglieder der Gesellschafterausschüsse und ihre jeweiligen Vertreter
Confirmo-Kooperationsanwalt Kanzlei Fischerplus, Winterthurer Str. 2, 81476 München
Update-Garantie
Bietet der Versicherer anstatt dem diesen Vertrag zugrunde liegenden D&O-Bedingungswerk zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein aktuelleres Standard-Bedingungswerk für den deutschen Markt an, so wird im Falle einer Deckungsablehnung im Schadenfall der Versicherer die Deckung unter dem aktuellsten von ihm standardmäßig für den deutschen Markt angebotenen D&O-Versicherungs-Bedingungswerk prüfen.
Wo gilt die Versicherung?
Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.
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Diese Versicherung ist für Bewachungsunternehmen, die Geld- und Wertransporte durchführen sowie die Lagerung und Geldbearbeitung vornehmen.
Was ist versichert?
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.
Verlust, Vernichtung oder Beschädigung der Geld- und Wertsachen
Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung von Geld- und Werttransporten gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für die Bearbeitung und die Lagerung von GWT-Gütern.
NEU: Neben den Jahrespolicen bieten wir ab sofort Auftragsbezogene Tages-/Kurzzeitpolicen, zu günstigen Konditionen an!
Sie möchten weitere Informationen zur Geld- und Wertransporte-Versicherung? Dann besuchen Sie unsere Website unter www.confirmo.de oder rufen Sie uns direkt an!
Für wen ist die Versicherung?
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant.
Auch Bewachungsunternehmen (mit Schusswaffen!) ab drei Personen können von diesen Tarifen profitieren.
Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:
Firmeninhaber
Mitarbeitende Angehörige
Auszubildende
Geringfügig Beschäftigte
Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?
Der Bewachungs-Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine Versicherung in der Berufsgenossenschaft bietet allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen keinen ausreichenden Schutz.
Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet unsere Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.
Was ist versichert?
Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).
In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich Tätigkeit) vorgesehen. Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter – entsprechend der eigenen Lebenssituation – gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.
Weitere Vorteile einer Gruppen-Unfallversicherung
Beitragsvorteil:
Der Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung.
Zusätzliche Sozialleistung:
Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.
Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter:
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter unsere günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld,
Bergungskosten, etc.). Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr.
Sie möchten weitere Informationen zur Gruppenunfallversicherung für Bewachungsunternehmen? Dann besuchen Sie unsere Website unter www.confirmo.de oder rufen Sie uns direkt an!
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten. Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie dessen Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer.
Versicherte Leistungen – Auszug
Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
Verkehrs-Rechtsschutz
Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
Fahrer-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Steuerrechtsschutz
Soweit vereinbart können für Bewachungsunternehmen u. a. folgende Leistungsarten in den Deckungsumfang integriert werden: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.
Sie möchten weitere Informationen zur Rechtschutzversicherung für Bewachungsunternehmen? Dann rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie gern!
Für wen ist die Versicherung?
Die Versicherung ist für Bewachungsunternehmen, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen. Versicherbar sind zudem Einzelfahrzeuge (mit hohen Nachlässen auf die Tarifprämien) sowie Flotten ab 3 bzw. 5 Fahrzeugen (mit sehr günstigen Prämien über unseren Rahmenvertrag).
Was ist versichert?
Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:
Haftpflicht-Versicherung
Teilkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherung
Insassen-Unfallversicherung
Schutzbriefversicherung
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Auszug aus dem Versicherungs- und Leistungsumfang:
Haftpflicht-Versicherung:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
Teilkasko-Versicherung:
Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung (Marderbiss)
Vollkasko-Versicherung:
Selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
Schutzbrief:
Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
Vorsätzlich verursachte Unfälle
Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder
Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden,
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B.asiatischer Teil der Türkei).
Sie möchten weitere Informationen zur KFZ-Versicherung für Bewachungsunternehmen? Dann rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie gern!
Für wen ist die Versicherung?
Die Versicherung ersetzt dem Bewachungsunternehmen Schäden an dessen Vermögen, die durch kriminelle Handlungen verursacht werden und den Schadenstifter zum Schadenersatz verpflichten. Beispiele für solche Versicherungsfälle sind nachstehend beschrieben.
Was ist versichert?
Beispiele für Versicherungsfälle:
Vermögensstraftaten durch Vertrauenspersonen/Mitarbeiter
Unmittelbarer Schaden aufgrund krimineller Handlung
Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
Schäden bei Dritten nach vorsätzlich unerlaubter Handlung
Geheimnisverrat
Vertragsstrafen
Wissentliche Pflichtverletzung
Datenmissbrauch durch Dritte
Bereicherung durch rechtswidrigen Eingriff in die elektronische Datenverarbeitung / Telekommunikationseinrichtung
Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
Vermögensschäden im Rahmen der online durchgeführten Bankund Firmengeschäfte (Phishing)
Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass Dritte personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers aus dessen EDV nutzen, um sich einen betrügerischen Vermögensvorteil zu verschaffen (Identitätsdiebstahl)
Vermögensschäden aufgrund behördlicher Beweissicherun nach Implementierung verbotener Daten von Dritten
Zerstörung oder Beschädigung der Software durch Dritte über das Internet
Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, einschließlich Betriebsunterbrechungskosten infolge eines Versicherungsfalls bis zu 60 Tagen
Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Datenträgern und Dateien
Rechtsverfolgungskosten
Schadenermittlungskosten
Welche Versicherungssummen sind möglich?
Die Versicherungssummen können von 50.000 EUR bis zu 1 Mio. EUR gewählt werden.
Sie möchten weitere Informationen zur Vertrauensschadenversicherung für Bewachungsunternehmen? Dann rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie gern!